Fenster austauschen in der Mietwohnung: Rechte, Kosten und Schritt-für-Schritt-Anleitung

Alte Fenster in der Mietwohnung können nicht nur zugig sein und Heizenergie verschwenden, sondern auch die Wohnqualität mindern. Als Mieter haben Sie jedoch nicht einfach freie Hand – der Austausch unterliegt strengen Regeln. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was erlaubt ist, wie Sie den Austausch beantragen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Kurz gefasst

  • Der Fenstertausch in der Mietwohnung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt – eigenmächtige Eingriffe können zur Abmahnung führen.
  • Die Kosten trägt grundsätzlich der Vermieter, wenn die Fenster reparaturbedürftig oder veraltet sind. Mieter können sich aber freiwillig beteiligen, etwa über eine Modernisierungsvereinbarung.
  • Ein typisches Fenster (1,23 m × 1,48 m, Dreh-Kipp, Kunststoff, 2-fach verglast) kostet im Fachhandel ca. 350-500 Euro inklusive Einbau. Neue Fenster senken die Heizkosten um bis zu 20 %.
  • Vor dem Austausch muss eine Energieberatung oder ein Fachhandwerker die Undichtigkeiten prüfen – DIN 4108 und die EnEV (bzw. GEG) geben die Mindestanforderungen vor.

Rechtliche Grundlagen: Was Mieter dürfen und was nicht

Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Undichte oder beschädigte Fenster sind ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss. Als Mieter dürfen Sie jedoch nicht selbstständig Fenster austauschen, da dies eine bauliche Veränderung darstellt. Ohne schriftliche Zustimmung riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar Kündigung.

In der Praxis können Sie den Austausch anregen, indem Sie den Mangel dokumentieren (Fotos, Zugluftmessung mit einem einfachen Thermometer) und schriftlich eine Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung einreichen. Der Vermieter muss dann innerhalb einer angemessenen Frist (meist 2-4 Wochen) reagieren. Bei Untätigkeit können Sie die Miete mindern oder selbst einen Handwerker beauftragen – aber Vorsicht: Vorher sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Ein Beispiel: Familie Müller aus Berlin bemerkte im Winter starke Zugluft an ihren 30 Jahre alten Holzfenstern. Nach einer Mängelanzeige und einem Energieberatungsbericht tauschte der Vermieter alle sechs Fenster gegen moderne Kunststofffenster mit 2-fach-Verglasung. Die Kosten von rund 4.200 Euro trug der Vermieter, die Heizkosten sanken um 180 Euro pro Jahr.

Kostencheck: Was kostet ein Fenstertausch?

Die Kosten für ein neues Fenster variieren je nach Material, Größe und Verglasung. Hier eine realistische Aufstellung für ein typisches Wohnzimmerfenster (1,23 m × 1,48 m, Dreh-Kipp, Kunststoff, 2-fach verglast):

Position Kosten (EUR)
Fenster selbst (inkl. Rahmen, Beschläge) 250-350
Einbau durch Fachbetrieb (inkl. Abdichtung, Verputz) 150-250
Entsorgung Altfenster 20-40
Gesamt pro Fenster ca. 420-640

Bei einem Einfamilienhaus mit 10 Fenstern kommen schnell 5.000-7.000 Euro zusammen. Für Mietwohnungen gilt: Der Vermieter muss die Kosten tragen, wenn die Fenster nicht mehr zeitgemäß sind (z. B. Einfachverglasung, undicht). Eine Modernisierungsumlage (8 % der Kosten auf die Jahresmiete) ist nur bei energetischer Verbesserung möglich – etwa von 2-fach auf 3-fach-Verglasung. In diesem Fall können Sie einer Kostenbeteiligung zustimmen, um langfristig Heizkosten zu sparen.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Fenstertausch

  1. Mangel dokumentieren: Messen Sie die Raumtemperatur an der Fensterlaibung mit einem Infrarot-Thermometer (ca. 20 EUR bei Obi). Fotografieren Sie Schimmel, Kondenswasser oder sichtbare Spalten.
  2. Energieberatung einholen: Kostenlose Beratung gibt es bei der Verbraucherzentrale oder über das BAFA. Ein Berater bestätigt den energetischen Zustand (z. B. U-Wert über 2,0 W/(m²K) bei Altfenstern).
  3. Mängelanzeige schreiben: Formulieren Sie ein Schreiben mit Fristsetzung (14 Tage) und der Aufforderung, die Fenster fachgerecht zu reparieren oder auszutauschen. Unbedingt per Einschreiben versenden.
  4. Angebote einholen: Lassen Sie sich von zwei Fensterbauern (z. B. aus dem Innungsverband) Angebote erstellen. Der Vermieter kann diese dann beauftragen oder selbst einen Handwerker suchen.
  5. Begleitung des Einbaus: Achten Sie auf fachgerechte Montage nach DIN 18355 (Abdichtung, Dämmung). Lassen Sie sich die Rechnung vom Vermieter geben – bei Mietminderung oder Nebenkostenabrechnung relevant.

Fenster austauschen in der Mietwohnung: Rechte, Kosten und Schritt-für-Schritt-Anleitung

Alternativen: Wenn der Vermieter nicht zustimmt

Wenn der Vermieter den Austausch verweigert, können Sie auf eigene Kosten Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen:

  • Dichtungsbänder nachrüsten: Selbstklebende Schaumstoffdichtungen (ca. 5-10 EUR pro Fenster bei Hornbach) verbessern die Zugluft spürbar. Nachteil: Sie müssen alle 1-2 Jahre erneuert werden.
  • Fensterfolien: Transparente Isolierfolie mit Doppelklebeband (ca. 15 EUR für 2 m²) kann den Wärmeverlust um bis zu 30 % reduzieren. Geeignet für den Winter, im Sommer entfernbar.
  • Rolladen oder Vorhänge: Dichte Vorhänge mit Thermo-Futter (ab 30 EUR bei IKEA) halten Kälte ab. Besser: Außenliegende Rollläden (ca. 150 EUR pro Stück, Montage durch Fachbetrieb).

Alle diese Maßnahmen sind ohne Zustimmung des Vermieters zulässig, solange sie rückstandslos entfernbar sind. Dokumentieren Sie den Zustand vorher mit Fotos – eine eventuelle Beschädigung (z. B. durch Kleberückstände) könnte sonst zu Schadensersatzforderungen führen.

Energieeinsparung: Lohnt sich der Aufwand?

Ein altes Fenster mit Einfachverglasung hat einen U-Wert von ca. 5,0 W/(m²K). Ein modernes 2-fach-Isolierglas kommt auf 1,1-1,3 W/(m²K). Bei einer durchschnittlichen Wohnung von 70 m² mit 10 m² Fensterfläche (etwa 4 Fenster) sparen Sie pro Jahr rund 800 kWh Heizenergie. Bei Gaspreisen von 12 ct/kWh (Stand 2026) sind das 96 Euro jährlich. Die Investition von 1.700 Euro für vier neue Fenster amortisiert sich also in etwa 18 Jahren. Bei steigenden Energiepreisen noch schneller.

Zusätzliche Vorteile: Weniger Lärm von draußen, weniger Kondenswasser und Schimmelrisiko. Gerade in Altbauwohnungen mit hohen Decken und großen Fenstern ist der Austausch eine Wohlfühlinvestition.

Fenster austauschen in der Mietwohnung: Rechte, Kosten und Schritt-für-Schritt-Anleitung

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter den Fenstertausch dulden?

Ja, wenn der Vermieter eine energetische Modernisierung durchführt (z. B. von 2-fach auf 3-fach-Verglasung). Nach § 555b BGB müssen Sie Modernisierungsmaßnahmen dulden, sofern sie die Wohnung aufwerten. Allerdings muss der Vermieter Sie mindestens drei Monate vorher schriftlich informieren.

Darf ich die Fenster selbst streichen oder austauschen?

Das Streichen von Fensterrahmen (innen) ist in der Regel erlaubt, solange Sie die ursprüngliche Farbe verwenden und pfleglich arbeiten. Ein kompletter Austausch ist ohne Zustimmung verboten.

Was kostet ein Energieberater für die Begutachtung?

Eine Vor-Ort-Beratung durch die Verbraucherzentrale kostet 30 EUR Eigenanteil (Stand 2026). Private Energieberater verlangen 100-200 EUR pro Stunde. Die Kosten können im Rahmen der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.

Kann ich die Miete mindern, wenn die Fenster undicht sind?

Ja. Die Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels. Bei Zugluft und erhöhtem Heizverbrauch sind 5-10 % der Nettomiete üblich. Lassen Sie sich von einem Mieterverein beraten und dokumentieren Sie die Temperatur [INTLINK:Mietminderung bei Zugluft] mit einem Thermometer.

Wie lange hält ein neues Kunststofffenster?

Moderne Kunststofffenster haben eine Lebensdauer von 20-30 Jahren. Die Dichtungen sollten alle 5-10 Jahre erneuert werden, die Beschläge gelegentlich gefettet.

Gilt der Fenstertausch als Modernisierung oder Instandsetzung?

Das ist eine Grauzone. Ein Austausch von Einfach- gegen Isolierverglasung ist eine Modernisierung. Der Ersatz eines gleichwertigen defekten Fensters ist Instandsetzung. Bei Letzterem darf der Vermieter keine Modernisierungsumlage verlangen.

Welche DIN-Normen sind beim Fenstereinbau zu beachten?

Relevant sind DIN 4108-7 (Luftdichtheit), DIN 18355 (Tischlerarbeiten) und DIN EN 14351-1 (Produktnorm). Der Einbau muss fachgerecht erfolgen – lassen Sie sich die Konformitätsbescheinigung zeigen.

Fazit: Checkliste für den Fenstertausch in der Mietwohnung

  • [ ] Mangel dokumentieren (Fotos, Temperaturmessung).
  • [ ] Energieberatung der Verbraucherzentrale nutzen (30 EUR).
  • [ ] Mängelanzeige mit Fristsetzung per Einschreiben an den Vermieter.
  • [ ] Bei Zustimmung des Vermieters: Angebote von Fachbetrieben einholen (z. B. über myhammer oder regionalen Tischler).
  • [ ] Einbau gemäß DIN 4108 beaufsichtigen und Rechnung prüfen.
  • [ ] Alternativ: Dichtungen oder Folien selbst anbringen (bei Verweigerung).
  • [ ] Heizkosten vor und nachher vergleichen – Einsparpotenzial von 10-20 %.

Moderne Fenster erhöhen Wohnkomfort – aber nur mit dem richtigen Vorgehen. Bleiben Sie im Gespräch mit Ihrem Vermieter und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.

Mehr zum Thema: Schimmelbildung in der Wikipedia.

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